BAUPLATZ IN RUHIGER LAGE VON WALLMEROD


Kurzfristig bebaubar

Kaufpreis: 87.000 €
Grundstücksfläche ca.: 886 qm
 Erschließung: Erschlossen
Bebaubar nach: Bebauungsplan
Empfohlene Nutzung: Einfamilienhaus
Verfügbar: sofort
Provision für Käufer: 2.500 €

Objektbeschreibung

Das zum Verkauf stehende Baugrundstück umfasst eine Grundstücksfläche von 886 Quadratmetern und eignet sich ideal für den Bau von Ein- oder Zweifamilienhäusern. Das Grundstück bietet somit vielfältige Möglichkeiten für Bauherren, die ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten. Die Lage des Grundstücks ist optimal und bietet eine ruhige Umgebung für zukünftige Bewohner.

 

Das Baugrundstück bietet ausreichend Platz für großzügige und individuell gestaltbare Wohnflächen. Mit einer Grundstücksfläche von 886 Quadratmetern ist genügend Raum für einen Garten, Terrassen oder auch einen Pool vorhanden. Die Räumlichkeiten können nach den persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen gestaltet werden, um den perfekten Wohnraum zu schaffen. Durch die Möglichkeit des Baus von Ein- oder Zweifamilienhäusern können auch Familien oder Mehr-Generationen-Haushalte hier ihren Wohntraum realisieren.

 

Neben der optimalen Lage und den vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten bietet das Baugrundstück auch eine gute Verkehrsanbindung und Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und öffentliche Verkehrsmittel sind in der Nähe zu finden, was den Alltag erleichtert. Zudem ist die Umgebung geprägt von Natur und Ruhe, ideal für Erholungssuchende. Das Grundstück überzeugt somit nicht nur durch seine Baufläche, sondern auch durch das Gesamtpaket, das es potenziellen Käufern bietet.

Bebauungsplan für Flur 12, Flurstück 47 Leckersbach

An der Verlängerung der Gerichtsstraße verläuft auf dem Grundstück eine 20 KV Freileitungsstrecke

"Wallmerod K.-Hutter-Straße 1 - Wallmerod Grube Richard. In diesem Zusammenhang weißt der Energieversorger daraufhin, das im Bereich von 7,5 m. zur Leitungsachse grundsätzlich keine Bebauung möglich ist. Im Einzelfall kann jedoch nach vorheriger Überprüfung durch das Personal des Energieversorgers einer eingeschränkten Bebauung zugestimmt werden. 


2023-153054249